Homepage mieten: Webseiten bequem finanzieren
Das Wichtigste auf einen Blick
- Eine Homepage mieten ist einfach: Laufzeiten von 12 bis 48 Monate, monatliche Raten ab 29 Euro, keine Anzahlung.
- Die Verträge unterliegen dem BGB nach § 305 ff. — AGB-Kontrolle schützt Sie als Mieter.
- Eine staatliche Förderung für die reine Website-Miete gibt es nicht. Über § 93 SGB III kann jedoch ein Gründungszuschuss beantragt werden.
- Die monatlichen Kosten für die Webseite lassen sich als Betriebsausgaben absetzen — das spart Steuern.
Nutzen Sie bei Webseiten, Webdesign, Werbefotografie, Firmenvideos und vielem mehr unsere attraktiven Finanzierungsangebote. Indem sie eine Homepage mieten, können auch kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) sowie Existenzgründer mit geringem Werbebudget von einer professionellen Webseite profitieren. Mit Finanzierung oder Mietkauf werden Internet-Projekte ganz einfach und mit überschaubaren monatlichen Raten finanziert. Aber auch für hochwertige Werbe- und Marketingkonzepte finden wir eine passende Finanzierungslösung für Ihr Unternehmen.
Webseite mieten statt kaufen:
Mieten beziehungsweise der Mietkauf hat sich bereits in vielen Bereichen als attraktive Finanzierungsmethode bewährt. Bei uns können Sie die Vorteile des mietens auch zur Finanzierung Ihrer Werbe- und Internetprojekte nutzen, indem Sie Ihre Homepage inklusive Domain-Registrierung und Domain Hosting sowie erstklassiges Webdesign mieten und so einfach mit den monatlichen Mietzahlungen abbezahlen.
Homepage mieten – Die Vorteile auf einen Blick:
- Der Mietkauf einer Webseite bündelt Anschaffungskosten, Kundenbetreuung und Wartungsservice in einem monatlichen Pauschalbetrag.
- Ihr Unternehmen profitiert sofort und ohne Einrichtungskosten oder Anzahlung von seiner neuen Homepage oder anderen Online-Projekten.
- Während der Vertragslaufzeit kann umgehend, und ohne zusätzliche Kosten auf technischen Service (Neuerungen) oder veränderte Marktbedingungen reagiert werden.
- Die Kosten für Ihre Webseite werden durch die monatliche Mietzahlung über eine längere Zeitspanne verteilt, und zwar zinslos. Das heißt, wir berechnen 0% Zinsen für das Mieten. Somit schonen Sie Ihre Liquidität und können Ihr Unternehmenskapital für andere Ausgaben nutzen.
- Durch eine vorab festgelegte Ratenhöhe und Vertragslaufzeit hat Ihr Unternehmen Planungssicherheit bei der Kalkulation des Werbebudgets.
- Da Sie bis zum Ende der Vertragslaufzeit nur Mieter und kein Eigentümer der gemieteten Leistung sind, wird Ihre Bilanz nicht belastet und Ihr Unternehmen kann eine höhere Eigenkapitalquote ausweisen.
- Monatlich anfallende Kosten für das Webseite-mieten können als betriebliche Aufwendungen verbucht und somit Steuern eingespart werden.
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*ein Leasing kann vermittelt werden
Machen Sie sich das Potenzial des Internets zunutze und profitieren Sie dabei von finanziellen und steuerlichen Vorteilen sowie Planungssicherheit und Flexibilität!
Eine professionelle Homepage wird immer wichtiger, wenn es darum geht, Ihren Kunden und potenziellen Neukunden Informationen zu Produkten, Leistungen und dem Unternehmen selbst zu vermitteln – Nicht zuletzt deshalb, weil der Großteil der Internetnutzer Kaufentscheidungen sowie die Auswahl von Dienstleistern zu Gunsten des Internets fällt.
Oft scheitert es jedoch bei der Umsetzung von Online-Projekten und Strategien am mangelnden Budget. Das führt dazu, dass Vorhaben nur teilweise, ungenügend oder gar nicht realisiert werden. Um diese Hürde zu umgehen, bieten wir unseren Kunden die Möglichkeit, geplante Online-Projekte bequem per Mietzahlung zu finanzieren. So profitieren Sie sofort von einer professionellen Internetpräsenz und zahlen im Rahmen der Homepage-Miete lediglich einen monatlichen Pauschalpreis. Die Laufzeit des Mietvertrages können Sie individuell auf 12 bis maximal 24 Monate festlegen. Am Ende der vereinbarten Vertragslaufzeit gehört die Webseite inklusive aller Inhalte Ihnen – Ohne zusätzliche Auslösegebühren!
Außerdem profitieren Sie während der gesamten Laufzeit von unserer persönlichen Kundenbetreuung sowie dem kontinuierlichen Wartungsservice inklusive Sicherheitsupdates. Aber auch nach der Finanzierung sind wir als kompetenter Ansprechpartner für Sie da. Wir setzen uns rechtzeitig mit Ihnen in Verbindung und besprechen, ob und in welchem Umfang Sie weiterhin von uns betreut werden möchten.
Neben unseren umfassenden Angeboten für Internetlösungen können auch weitere Leistungen unserer Full-Service-Werbeagentur per Mietkauf finanziert werden: Wir erstellen für Sie Firmenvideos, Werbe- und Produktfotos oder verfassen regelmäßig Newsletter und Blogartikel für Ihre Webseite. Für jedes unserer Angebote finden wir gemeinsam mit unseren Kunden die passende Finanzierungslösung.
Gerne erstellen wir Ihnen im Rahmen unserer attraktiven Finanzierungsangebote ein unverbindliches Angebot unter Berücksichtigung Ihre Anforderungen und Wünsche.
Ablauf und Voraussetzungen: So funktioniert das Webseite mieten
Kurz gesagt: Sie wählen ein Paket, schließen einen Mietvertrag ab und erhalten Ihre fertige Website inklusive Hosting und Design. Voraussetzung ist eine Gewerbeanmeldung oder nachgewiesene Selbstständigkeit sowie eine Bonitätsprüfung.
Der Ablauf ist unkompliziert. Sie wählen ein passendes Paket aus — von einer einfachen Basis-Website bis zur professionellen Website mit individuellem Design. Dann wird ein Mietvertrag abgeschlossen, der Laufzeit, monatliche Rate und enthaltene Leistungen klar definiert. Typische Laufzeiten liegen zwischen 12 und 48 Monate. Danach erstellt der Anbieter Ihre Webseite und betreibt sie auf seinen Servern. Hosting, Wartung und technische Updates sind dabei inklusive.
Als Voraussetzung brauchen Sie eine Gewerbeanmeldung oder einen Nachweis Ihrer Selbstständigkeit. Privatpersonen können dieses Modell in der Regel nicht nutzen. Die meisten Anbieter führen eine Bonitätsprüfung durch, zum Beispiel über die SCHUFA. Ein Mindestumsatz ist gesetzlich nicht vorgeschrieben, wird von einzelnen Anbietern aber ab rund 10.000 Euro Jahresumsatz empfohlen. Die Verträge selbst unterliegen den allgemeinen AGB-Regelungen des BGB nach § 305 ff., konkret der AGB-Kontrolle nach §§ 305 bis 310. Das gibt Ihnen als Mieter einen klaren rechtlichen Rahmen.
Nach Ablauf der Laufzeit haben Sie mehrere Optionen: kündigen, den Vertrag verlängern oder die Website in Ihr Eigentum übernehmen. Achten Sie auf Kündigungsfristen von meist ein bis drei Monaten, um eine automatische Verlängerung zu vermeiden.
Kosten und Laufzeit: Was zahlen Sie wirklich?
Kurz gesagt: Monatliche Raten starten ab 29 Euro für ein Basispaket. Profipakete kosten bis zu 199 Euro pro Monat. Über eine typische Laufzeit von 36 Monate liegen die Gesamtkosten zwischen 500 und 5.000 Euro — ohne versteckte Zinsen, wenn der Anbieter 0 % berechnet.
Die monatlichen Kosten variieren je nach Paket deutlich. Ein einfaches Basispaket liegt bei 29 bis 49 Euro pro Monat, ein Profipaket bei 99 bis 199 Euro. Hinzu kommt die Mehrwertsteuer von 19 Prozent. Für die Domain fallen meist einmalig 10 bis 20 Euro pro Jahr an. Wer eine Laufzeit von 36 Monate wählt und ein Profipaket nutzt, zahlt über die gesamte Laufzeit bis zu 5.000 Euro. Bei einem Basispaket sind es deutlich weniger.
Wichtig beim Vergleich der Angebote: Der effektive Jahreszins liegt je nach Anbieter zwischen 0 und 8 Prozent. Manche Anbieter werben mit 0 % — das bedeutet, Sie zahlen über die Laufzeit nicht mehr als den reinen Listenwert der Leistung. Vergleichen Sie dennoch genau, was inklusive ist: Hosting, regelmäßige Updates, responsives Design und Support sollten im Paket stecken. Versteckte Kosten für spätere Änderungen oder zusätzliche Seiten treiben den Preis sonst nach oben.
Laufzeiten bis zu 48 Monate sind marktüblich. Je länger die Laufzeit, desto niedriger oft die monatliche Rate — aber desto länger sind Sie auch gebunden. Kalkulieren Sie ehrlich, wie stabil Ihr Unternehmen in den nächsten Jahren aufgestellt ist.
Rechtliche Grundlagen beim Webseite mieten
Kurz gesagt: Mietverträge für Websites unterliegen dem BGB, insbesondere § 305 ff. zur AGB-Kontrolle. Für Online-Verträge gilt zusätzlich § 312j TMG. Die DSGVO verpflichtet Sie außerdem zur datenschutzkonformen Gestaltung Ihrer Website.
Wer eine Webseite mietet, schließt einen zivilrechtlichen Vertrag ab. Dieser fällt unter die AGB-Kontrolle des BGB nach § 305 ff. Das bedeutet: Klauseln, die Sie als Kunden unangemessen benachteiligen, sind unwirksam. Lesen Sie den Vertrag vor Unterzeichnung sorgfältig. Besonders relevant sind Regelungen zu Kündigungsfristen, automatischer Verlängerung und Eigentumsfragen am Ende der Laufzeit.
Für Verträge, die online abgeschlossen werden, gilt außerdem § 312j TMG. Dieser verpflichtet den Anbieter zu klaren Informationen über Preis, Laufzeit und Zahlungspflichten, bevor Sie auf „Kaufen“ oder „Buchen“ klicken. Fehlen diese Angaben, kann das den Vertrag angreifbar machen. Die aktuelle Fassung der relevanten Gesetze finden Sie auf gesetze-im-internet.de.
Dazu kommt die DSGVO. Jede Website, die personenbezogene Daten verarbeitet — zum Beispiel über Kontaktformulare oder Analysetools — muss datenschutzkonform betrieben werden. Klären Sie mit Ihrem Anbieter, wer für die DSGVO-Konformität verantwortlich ist. In vielen Mietmodellen übernimmt der Anbieter diese Pflicht als Teil des Service, was für Sie als Unternehmen einen echten Vorteil hat.
Förderung und Gründung: Was zahlt das Arbeitsamt?
Kurz gesagt: Die reine Website-Miete wird vom Arbeitsamt nicht gefördert. Gründer können aber über § 93 SGB III einen Gründungszuschuss beantragen. Weiterbildungen wie Webdesign oder Online-Marketing können über § 81 SGB III mit einem Bildungsgutschein finanziert werden.
Viele Gründer und Selbstständige fragen sich, ob das Jobcenter oder die Bundesagentur für Arbeit die Kosten für ihre Website übernimmt. Die klare Antwort: Nein, die monatliche Website-Miete selbst ist nicht förderfähig. Weder über § 22 SGB II (Kosten der Unterkunft beim Bürgergeld) noch über andere Jobcenter-Leistungen lassen sich laufende Mieten für Websites finanzieren.
Anders sieht es aus, wenn Sie sich selbstständig machen. Der Gründungszuschuss der Bundesagentur für Arbeit nach § 93 SGB III kann Existenzgründern helfen, die ersten Monate nach der Gründung zu überbrücken. Der Zuschuss ist nicht zweckgebunden — er kann also auch für Website-Kosten genutzt werden. Voraussetzung ist, dass Sie Anspruch auf Arbeitslosengeld I haben und eine tragfähige Geschäftsidee nachweisen.
Wer eine qualifizierte Weiterbildung im Bereich Webdesign oder Online-Marketing absolvieren möchte, kann über § 81 SGB III einen Bildungsgutschein beantragen. Dieser deckt bis zu 100 Prozent der Kurskosten, maximal aber 10.000 Euro, regional kann das variieren. Bedingung ist eine AZAV-Zertifizierung des Bildungsträgers. Die Website-Miete selbst ist kein AZAV-Kurs und deshalb nicht über diesen Weg förderfähig.
Anbieter vergleichen: Worauf Sie beim Webseite mieten achten sollten
Kurz gesagt: Bekannte Anbieter sind IONOS, Strato und 1&1. Entscheidend beim Vergleich sind der tatsächliche Leistungsumfang, der effektive Jahreszins und die Bedingungen am Laufzeitende.
Auf dem deutschen Markt bieten mehrere große Anbieter Website-Mietmodelle an. IONOS, Strato und 1&1 gehören zu den bekanntesten. Regionale Webagenturen — oft IHK-Mitglieder — bieten daneben individuelle Pakete mit persönlicher Betreuung. Der Preis allein ist kein gutes Entscheidungskriterium. Schauen Sie genau hin, was inklusive ist.
Ein gutes Paket enthält responsives Design für mobile Endgeräte, Hosting, Domain-Registrierung, regelmäßige Updates und einen Ansprechpartner für Fragen. Anbieter, die diese Leistungen aufsplitten und einzeln berechnen, können auf den ersten Blick günstiger wirken, werden aber über die Laufzeit teurer. Fragen Sie vor Vertragsabschluss konkret: Was kostet eine nachträgliche Änderung? Wer ist Eigentümer der Domain? Was passiert mit meiner Website, wenn ich kündige?
Über die IHK oder regionale Kammern können Sie seriöse Anbieter in Ihrer Region recherchieren. Wir beraten Sie gerne individuell zu einem Paket, das zu Ihrem Unternehmen passt. Lassen Sie sich nicht von Lockangeboten mit sehr niedrigen Einstiegsraten blenden — prüfen Sie immer die Gesamtkosten über die gesamte Laufzeit.
Steuer und Bilanz: Was bedeutet Webseite mieten für Ihr Unternehmen?
Kurz gesagt: Mietkosten für eine Website lassen sich als Betriebsausgaben verbuchen und mindern Ihren steuerpflichtigen Gewinn. Da Sie rechtlich Mieter und nicht Eigentümer bleiben, taucht die Website nicht als Anlagegut in Ihrer Bilanz auf.
Ein zentraler Vorteil des Mietmodells liegt in der steuerlichen Behandlung. Die monatlichen Zahlungen für Ihre Webseite sind Betriebsausgaben. Sie mindern direkt Ihren Gewinn und damit Ihre Steuerlast. Das gilt für Einzel- und Kapitalgesellschaften gleichermaßen. Im Gegensatz dazu müsste eine gekaufte Website als Anlagegut aktiviert und über mehrere Jahre abgeschrieben werden.
Hinzu kommt der Bilanzeffekt. Weil Sie bis zum Ende der Laufzeit nur Mieter und nicht Eigentümer der Website sind, erscheint sie nicht in Ihrer Bilanz. Ihre Eigenkapitalquote bleibt höher. Das kann bei Bankgesprächen oder Kreditanfragen ein Vorteil sein. Gerade für Existenzgründer und KMU, die ihre Bonität schonen wollen, ist das ein konkreter Pluspunkt gegenüber dem Kaufen.
Lassen Sie die steuerliche Behandlung im Zweifel von Ihrem Steuerberater prüfen. Die Einordnung kann je nach Vertragsgestaltung variieren — insbesondere wenn am Laufzeitende eine Kaufoption ausgeübt wird, weil dann unter Umständen ein wirtschaftliches Eigentum angenommen werden kann.
Weiterführende Informationen
Der Bundesverband mittelständische Wirtschaft (BVMW) bietet Informationen und Beratungsangebote rund um Digitalisierung und Finanzierung für kleine und mittelständische Unternehmen.
Auf onlinemarketing.de finden Sie aktuelle Fachartikel zu Website-Erstellung, Online-Strategien und digitalen Marketingkonzepten für Unternehmen.
Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) informiert über Digitalisierungsförderung und unterstützt Unternehmen bei der Planung ihrer Online-Projekte.
Was ist der Unterschied zwischen Webseite mieten und kaufen?
Beim Mieten zahlen Sie monatliche Raten und bleiben während der Laufzeit Mieter, nicht Eigentümer. Beim Kaufen zahlen Sie einmalig und besitzen die Website sofort. Mieten schont die Liquidität und entlastet die Bilanz.
Kann ich eine gemietete Website nach Ende der Laufzeit behalten?
Ja, viele Anbieter bieten eine Kaufoption am Ende der Laufzeit an. Die genauen Bedingungen stehen im Vertrag. Klären Sie das vor Vertragsabschluss — besonders, wer Eigentümer der Domain ist.
Gibt es staatliche Förderung für das Webseite mieten?
Nein, die reine Website-Miete wird nicht staatlich gefördert. Gründer können jedoch über § 93 SGB III einen Gründungszuschuss beantragen. Weiterbildungen im Bereich Webdesign können über § 81 SGB III mit Bildungsgutschein gefördert werden.
Was kostet eine gemietete Website pro Monat?
Basispakete starten ab 29 Euro pro Monat, Profipakete kosten bis zu 199 Euro monatlich, jeweils zzgl. 19 % MwSt. Die Gesamtkosten über eine Laufzeit von 36 Monate liegen je nach Paket zwischen 500 und 5.000 Euro.
Welche rechtlichen Regelungen gelten beim Webseite mieten?
Der Mietvertrag unterliegt dem BGB, insbesondere § 305 ff. zur AGB-Kontrolle. Für Online-Vertragsabschlüsse gilt zusätzlich § 312j TMG. Die DSGVO verpflichtet zur datenschutzkonformen Gestaltung der Website.
Kann ich die Kosten für eine gemietete Website von der Steuer absetzen?
Ja. Die monatlichen Mietkosten gelten als Betriebsausgaben und mindern Ihren steuerpflichtigen Gewinn. Im Gegensatz zu einer gekauften Website muss keine Aktivierung und Abschreibung vorgenommen werden.
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Redaktionell geprüft von der nc newmedia Redaktion · Aktualisiert: Juli 2026 · Lesezeit ca. 12 Min
Das Wichtigste auf einen Blick
- Eine Homepage mieten ist einfach: Laufzeiten von 12 bis 48 Monate, monatliche Raten ab 29 Euro, keine Anzahlung.
- Die Verträge unterliegen dem BGB nach § 305 ff. — AGB-Kontrolle schützt Sie als Mieter.
- Eine staatliche Förderung für die reine Website-Miete gibt es nicht. Über § 93 SGB III kann jedoch ein Gründungszuschuss beantragt werden.
- Die monatlichen Kosten für die Webseite lassen sich als Betriebsausgaben absetzen — das spart Steuern.
Nutzen Sie bei Webseiten, Webdesign, Werbefotografie, Firmenvideos und vielem mehr unsere attraktiven Finanzierungsangebote. Indem sie eine Homepage mieten, können auch kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) sowie Existenzgründer mit geringem Werbebudget von einer professionellen Webseite profitieren. Mit Finanzierung oder Mietkauf werden Internet-Projekte ganz einfach und mit überschaubaren monatlichen Raten finanziert. Aber auch für hochwertige Werbe- und Marketingkonzepte finden wir eine passende Finanzierungslösung für Ihr Unternehmen.
Webseite mieten statt kaufen:
Mieten beziehungsweise der Mietkauf hat sich bereits in vielen Bereichen als attraktive Finanzierungsmethode bewährt. Bei uns können Sie die Vorteile des mietens auch zur Finanzierung Ihrer Werbe- und Internetprojekte nutzen, indem Sie Ihre Homepage inklusive Domain-Registrierung und Domain Hosting sowie erstklassiges Webdesign mieten und so einfach mit den monatlichen Mietzahlungen abbezahlen.
Homepage mieten – Die Vorteile auf einen Blick:
- Der Mietkauf einer Webseite bündelt Anschaffungskosten, Kundenbetreuung und Wartungsservice in einem monatlichen Pauschalbetrag.
- Ihr Unternehmen profitiert sofort und ohne Einrichtungskosten oder Anzahlung von seiner neuen Homepage oder anderen Online-Projekten.
- Während der Vertragslaufzeit kann umgehend, und ohne zusätzliche Kosten auf technischen Service (Neuerungen) oder veränderte Marktbedingungen reagiert werden.
- Die Kosten für Ihre Webseite werden durch die monatliche Mietzahlung über eine längere Zeitspanne verteilt, und zwar zinslos. Das heißt, wir berechnen 0% Zinsen für das Mieten. Somit schonen Sie Ihre Liquidität und können Ihr Unternehmenskapital für andere Ausgaben nutzen.
- Durch eine vorab festgelegte Ratenhöhe und Vertragslaufzeit hat Ihr Unternehmen Planungssicherheit bei der Kalkulation des Werbebudgets.
- Da Sie bis zum Ende der Vertragslaufzeit nur Mieter und kein Eigentümer der gemieteten Leistung sind, wird Ihre Bilanz nicht belastet und Ihr Unternehmen kann eine höhere Eigenkapitalquote ausweisen.
- Monatlich anfallende Kosten für das Webseite-mieten können als betriebliche Aufwendungen verbucht und somit Steuern eingespart werden.
[widgetkit id=2685]
*ein Leasing kann vermittelt werden
Machen Sie sich das Potenzial des Internets zunutze und profitieren Sie dabei von finanziellen und steuerlichen Vorteilen sowie Planungssicherheit und Flexibilität!
Eine professionelle Homepage wird immer wichtiger, wenn es darum geht, Ihren Kunden und potenziellen Neukunden Informationen zu Produkten, Leistungen und dem Unternehmen selbst zu vermitteln – Nicht zuletzt deshalb, weil der Großteil der Internetnutzer Kaufentscheidungen sowie die Auswahl von Dienstleistern zu Gunsten des Internets fällt.
Oft scheitert es jedoch bei der Umsetzung von Online-Projekten und Strategien am mangelnden Budget. Das führt dazu, dass Vorhaben nur teilweise, ungenügend oder gar nicht realisiert werden. Um diese Hürde zu umgehen, bieten wir unseren Kunden die Möglichkeit, geplante Online-Projekte bequem per Mietzahlung zu finanzieren. So profitieren Sie sofort von einer professionellen Internetpräsenz und zahlen im Rahmen der Homepage-Miete lediglich einen monatlichen Pauschalpreis. Die Laufzeit des Mietvertrages können Sie individuell auf 12 bis maximal 24 Monate festlegen. Am Ende der vereinbarten Vertragslaufzeit gehört die Webseite inklusive aller Inhalte Ihnen – Ohne zusätzliche Auslösegebühren!
Außerdem profitieren Sie während der gesamten Laufzeit von unserer persönlichen Kundenbetreuung sowie dem kontinuierlichen Wartungsservice inklusive Sicherheitsupdates. Aber auch nach der Finanzierung sind wir als kompetenter Ansprechpartner für Sie da. Wir setzen uns rechtzeitig mit Ihnen in Verbindung und besprechen, ob und in welchem Umfang Sie weiterhin von uns betreut werden möchten.
Neben unseren umfassenden Angeboten für Internetlösungen können auch weitere Leistungen unserer Full-Service-Werbeagentur per Mietkauf finanziert werden: Wir erstellen für Sie Firmenvideos, Werbe- und Produktfotos oder verfassen regelmäßig Newsletter und Blogartikel für Ihre Webseite. Für jedes unserer Angebote finden wir gemeinsam mit unseren Kunden die passende Finanzierungslösung.
Gerne erstellen wir Ihnen im Rahmen unserer attraktiven Finanzierungsangebote ein unverbindliches Angebot unter Berücksichtigung Ihre Anforderungen und Wünsche.
Ablauf und Voraussetzungen: So funktioniert das Webseite mieten
Kurz gesagt: Sie wählen ein Paket, schließen einen Mietvertrag ab und erhalten Ihre fertige Website inklusive Hosting und Design. Voraussetzung ist eine Gewerbeanmeldung oder nachgewiesene Selbstständigkeit sowie eine Bonitätsprüfung.
Der Ablauf ist unkompliziert. Sie wählen ein passendes Paket aus — von einer einfachen Basis-Website bis zur professionellen Website mit individuellem Design. Dann wird ein Mietvertrag abgeschlossen, der Laufzeit, monatliche Rate und enthaltene Leistungen klar definiert. Typische Laufzeiten liegen zwischen 12 und 48 Monate. Danach erstellt der Anbieter Ihre Webseite und betreibt sie auf seinen Servern. Hosting, Wartung und technische Updates sind dabei inklusive.
Als Voraussetzung brauchen Sie eine Gewerbeanmeldung oder einen Nachweis Ihrer Selbstständigkeit. Privatpersonen können dieses Modell in der Regel nicht nutzen. Die meisten Anbieter führen eine Bonitätsprüfung durch, zum Beispiel über die SCHUFA. Ein Mindestumsatz ist gesetzlich nicht vorgeschrieben, wird von einzelnen Anbietern aber ab rund 10.000 Euro Jahresumsatz empfohlen. Die Verträge selbst unterliegen den allgemeinen AGB-Regelungen des BGB nach § 305 ff., konkret der AGB-Kontrolle nach §§ 305 bis 310. Das gibt Ihnen als Mieter einen klaren rechtlichen Rahmen.
Nach Ablauf der Laufzeit haben Sie mehrere Optionen: kündigen, den Vertrag verlängern oder die Website in Ihr Eigentum übernehmen. Achten Sie auf Kündigungsfristen von meist ein bis drei Monaten, um eine automatische Verlängerung zu vermeiden.
Kosten und Laufzeit: Was zahlen Sie wirklich?
Kurz gesagt: Monatliche Raten starten ab 29 Euro für ein Basispaket. Profipakete kosten bis zu 199 Euro pro Monat. Über eine typische Laufzeit von 36 Monate liegen die Gesamtkosten zwischen 500 und 5.000 Euro — ohne versteckte Zinsen, wenn der Anbieter 0 % berechnet.
Die monatlichen Kosten variieren je nach Paket deutlich. Ein einfaches Basispaket liegt bei 29 bis 49 Euro pro Monat, ein Profipaket bei 99 bis 199 Euro. Hinzu kommt die Mehrwertsteuer von 19 Prozent. Für die Domain fallen meist einmalig 10 bis 20 Euro pro Jahr an. Wer eine Laufzeit von 36 Monate wählt und ein Profipaket nutzt, zahlt über die gesamte Laufzeit bis zu 5.000 Euro. Bei einem Basispaket sind es deutlich weniger.
Wichtig beim Vergleich der Angebote: Der effektive Jahreszins liegt je nach Anbieter zwischen 0 und 8 Prozent. Manche Anbieter werben mit 0 % — das bedeutet, Sie zahlen über die Laufzeit nicht mehr als den reinen Listenwert der Leistung. Vergleichen Sie dennoch genau, was inklusive ist: Hosting, regelmäßige Updates, responsives Design und Support sollten im Paket stecken. Versteckte Kosten für spätere Änderungen oder zusätzliche Seiten treiben den Preis sonst nach oben.
Laufzeiten bis zu 48 Monate sind marktüblich. Je länger die Laufzeit, desto niedriger oft die monatliche Rate — aber desto länger sind Sie auch gebunden. Kalkulieren Sie ehrlich, wie stabil Ihr Unternehmen in den nächsten Jahren aufgestellt ist.
Rechtliche Grundlagen beim Webseite mieten
Kurz gesagt: Mietverträge für Websites unterliegen dem BGB, insbesondere § 305 ff. zur AGB-Kontrolle. Für Online-Verträge gilt zusätzlich § 312j TMG. Die DSGVO verpflichtet Sie außerdem zur datenschutzkonformen Gestaltung Ihrer Website.
Wer eine Webseite mietet, schließt einen zivilrechtlichen Vertrag ab. Dieser fällt unter die AGB-Kontrolle des BGB nach § 305 ff. Das bedeutet: Klauseln, die Sie als Kunden unangemessen benachteiligen, sind unwirksam. Lesen Sie den Vertrag vor Unterzeichnung sorgfältig. Besonders relevant sind Regelungen zu Kündigungsfristen, automatischer Verlängerung und Eigentumsfragen am Ende der Laufzeit.
Für Verträge, die online abgeschlossen werden, gilt außerdem § 312j TMG. Dieser verpflichtet den Anbieter zu klaren Informationen über Preis, Laufzeit und Zahlungspflichten, bevor Sie auf „Kaufen“ oder „Buchen“ klicken. Fehlen diese Angaben, kann das den Vertrag angreifbar machen. Die aktuelle Fassung der relevanten Gesetze finden Sie auf gesetze-im-internet.de.
Dazu kommt die DSGVO. Jede Website, die personenbezogene Daten verarbeitet — zum Beispiel über Kontaktformulare oder Analysetools — muss datenschutzkonform betrieben werden. Klären Sie mit Ihrem Anbieter, wer für die DSGVO-Konformität verantwortlich ist. In vielen Mietmodellen übernimmt der Anbieter diese Pflicht als Teil des Service, was für Sie als Unternehmen einen echten Vorteil hat.
Förderung und Gründung: Was zahlt das Arbeitsamt?
Kurz gesagt: Die reine Website-Miete wird vom Arbeitsamt nicht gefördert. Gründer können aber über § 93 SGB III einen Gründungszuschuss beantragen. Weiterbildungen wie Webdesign oder Online-Marketing können über § 81 SGB III mit einem Bildungsgutschein finanziert werden.
Viele Gründer und Selbstständige fragen sich, ob das Jobcenter oder die Bundesagentur für Arbeit die Kosten für ihre Website übernimmt. Die klare Antwort: Nein, die monatliche Website-Miete selbst ist nicht förderfähig. Weder über § 22 SGB II (Kosten der Unterkunft beim Bürgergeld) noch über andere Jobcenter-Leistungen lassen sich laufende Mieten für Websites finanzieren.
Anders sieht es aus, wenn Sie sich selbstständig machen. Der Gründungszuschuss der Bundesagentur für Arbeit nach § 93 SGB III kann Existenzgründern helfen, die ersten Monate nach der Gründung zu überbrücken. Der Zuschuss ist nicht zweckgebunden — er kann also auch für Website-Kosten genutzt werden. Voraussetzung ist, dass Sie Anspruch auf Arbeitslosengeld I haben und eine tragfähige Geschäftsidee nachweisen.
Wer eine qualifizierte Weiterbildung im Bereich Webdesign oder Online-Marketing absolvieren möchte, kann über § 81 SGB III einen Bildungsgutschein beantragen. Dieser deckt bis zu 100 Prozent der Kurskosten, maximal aber 10.000 Euro, regional kann das variieren. Bedingung ist eine AZAV-Zertifizierung des Bildungsträgers. Die Website-Miete selbst ist kein AZAV-Kurs und deshalb nicht über diesen Weg förderfähig.
Anbieter vergleichen: Worauf Sie beim Webseite mieten achten sollten
Kurz gesagt: Bekannte Anbieter sind IONOS, Strato und 1&1. Entscheidend beim Vergleich sind der tatsächliche Leistungsumfang, der effektive Jahreszins und die Bedingungen am Laufzeitende.
Auf dem deutschen Markt bieten mehrere große Anbieter Website-Mietmodelle an. IONOS, Strato und 1&1 gehören zu den bekanntesten. Regionale Webagenturen — oft IHK-Mitglieder — bieten daneben individuelle Pakete mit persönlicher Betreuung. Der Preis allein ist kein gutes Entscheidungskriterium. Schauen Sie genau hin, was inklusive ist.
Ein gutes Paket enthält responsives Design für mobile Endgeräte, Hosting, Domain-Registrierung, regelmäßige Updates und einen Ansprechpartner für Fragen. Anbieter, die diese Leistungen aufsplitten und einzeln berechnen, können auf den ersten Blick günstiger wirken, werden aber über die Laufzeit teurer. Fragen Sie vor Vertragsabschluss konkret: Was kostet eine nachträgliche Änderung? Wer ist Eigentümer der Domain? Was passiert mit meiner Website, wenn ich kündige?
Über die IHK oder regionale Kammern können Sie seriöse Anbieter in Ihrer Region recherchieren. Wir beraten Sie gerne individuell zu einem Paket, das zu Ihrem Unternehmen passt. Lassen Sie sich nicht von Lockangeboten mit sehr niedrigen Einstiegsraten blenden — prüfen Sie immer die Gesamtkosten über die gesamte Laufzeit.
Steuer und Bilanz: Was bedeutet Webseite mieten für Ihr Unternehmen?
Kurz gesagt: Mietkosten für eine Website lassen sich als Betriebsausgaben verbuchen und mindern Ihren steuerpflichtigen Gewinn. Da Sie rechtlich Mieter und nicht Eigentümer bleiben, taucht die Website nicht als Anlagegut in Ihrer Bilanz auf.
Ein zentraler Vorteil des Mietmodells liegt in der steuerlichen Behandlung. Die monatlichen Zahlungen für Ihre Webseite sind Betriebsausgaben. Sie mindern direkt Ihren Gewinn und damit Ihre Steuerlast. Das gilt für Einzel- und Kapitalgesellschaften gleichermaßen. Im Gegensatz dazu müsste eine gekaufte Website als Anlagegut aktiviert und über mehrere Jahre abgeschrieben werden.
Hinzu kommt der Bilanzeffekt. Weil Sie bis zum Ende der Laufzeit nur Mieter und nicht Eigentümer der Website sind, erscheint sie nicht in Ihrer Bilanz. Ihre Eigenkapitalquote bleibt höher. Das kann bei Bankgesprächen oder Kreditanfragen ein Vorteil sein. Gerade für Existenzgründer und KMU, die ihre Bonität schonen wollen, ist das ein konkreter Pluspunkt gegenüber dem Kaufen.
Lassen Sie die steuerliche Behandlung im Zweifel von Ihrem Steuerberater prüfen. Die Einordnung kann je nach Vertragsgestaltung variieren — insbesondere wenn am Laufzeitende eine Kaufoption ausgeübt wird, weil dann unter Umständen ein wirtschaftliches Eigentum angenommen werden kann.
Weiterführende Informationen
Der Bundesverband mittelständische Wirtschaft (BVMW) bietet Informationen und Beratungsangebote rund um Digitalisierung und Finanzierung für kleine und mittelständische Unternehmen.
Auf onlinemarketing.de finden Sie aktuelle Fachartikel zu Website-Erstellung, Online-Strategien und digitalen Marketingkonzepten für Unternehmen.
Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) informiert über Digitalisierungsförderung und unterstützt Unternehmen bei der Planung ihrer Online-Projekte.
Was ist der Unterschied zwischen Webseite mieten und kaufen?
Beim Mieten zahlen Sie monatliche Raten und bleiben während der Laufzeit Mieter, nicht Eigentümer. Beim Kaufen zahlen Sie einmalig und besitzen die Website sofort. Mieten schont die Liquidität und entlastet die Bilanz.
Kann ich eine gemietete Website nach Ende der Laufzeit behalten?
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Nein, die reine Website-Miete wird nicht staatlich gefördert. Gründer können jedoch über § 93 SGB III einen Gründungszuschuss beantragen. Weiterbildungen im Bereich Webdesign können über § 81 SGB III mit Bildungsgutschein gefördert werden.
Was kostet eine gemietete Website pro Monat?
Basispakete starten ab 29 Euro pro Monat, Profipakete kosten bis zu 199 Euro monatlich, jeweils zzgl. 19 % MwSt. Die Gesamtkosten über eine Laufzeit von 36 Monate liegen je nach Paket zwischen 500 und 5.000 Euro.
Welche rechtlichen Regelungen gelten beim Webseite mieten?
Der Mietvertrag unterliegt dem BGB, insbesondere § 305 ff. zur AGB-Kontrolle. Für Online-Vertragsabschlüsse gilt zusätzlich § 312j TMG. Die DSGVO verpflichtet zur datenschutzkonformen Gestaltung der Website.
Kann ich die Kosten für eine gemietete Website von der Steuer absetzen?
Ja. Die monatlichen Mietkosten gelten als Betriebsausgaben und mindern Ihren steuerpflichtigen Gewinn. Im Gegensatz zu einer gekauften Website muss keine Aktivierung und Abschreibung vorgenommen werden.
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Redaktionell geprüft von der nc newmedia Redaktion · Aktualisiert: Juli 2026 · Lesezeit ca. 12 Min