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Barrierefreie Website nach BFSG & WCAG 2.2

Barrierefreie Website nach BFSG & WCAG 2.2

Das BFSG gilt – ist Ihre Website bereit?

Seit dem 28. Juni 2025 verlangt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz von vielen Unternehmen barrierefreie digitale Angebote. Wir prüfen Ihre Website und setzen die Anforderungen nach WCAG 2.2 technisch und gestalterisch um. nc newmedia betreut Websites seit über 20 Jahren aus Thüringen – deutschlandweit und digital.

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Barrierefreiheit im Web war lange vor allem Sache öffentlicher Stellen. Mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) sind seit Juni 2025 auch viele privatwirtschaftliche Unternehmen in der Pflicht: Wer einen Onlineshop betreibt, Termine über die Website vergibt oder Verträge digital anbahnt, muss sein Angebot barrierefrei gestalten.

Doch Barrierefreiheit ist mehr als eine Vorgabe: Eine barrierefreie Website ist eine bessere Website – für Menschen mit Behinderung ebenso wie für ältere Nutzer, für Besucher am Smartphone ebenso wie für Suchmaschinen. Wir übernehmen für Sie den kompletten Weg: vom Barrierefreiheits-Check über die Umsetzung bis zur Erklärung zur Barrierefreiheit – oder gleich den barrierefreien Neubau.

Was ist das BFSG?

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) setzt die EU-Richtlinie 2019/882, den European Accessibility Act, in deutsches Recht um. Es gilt seit dem 28. Juni 2025 und verpflichtet betroffene Unternehmen, bestimmte Produkte und Dienstleistungen barrierefrei anzubieten – darunter viele digitale Angebote. Barrierefrei heißt: Menschen mit Behinderungen können das Angebot ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe nutzen, etwa mit Screenreader oder allein per Tastatur.

Das Gesetz bringt zwei zentrale Pflichten mit sich:

  • Barrierefreie Gestaltung: Betroffene Angebote müssen die technischen Anforderungen erfüllen. Maßstab sind die WCAG 2.2 bzw. die europäische Norm EN 301 549.
  • Erklärung zur Barrierefreiheit: Anbieter müssen darüber informieren, wie ihre Dienstleistung die Anforderungen erfüllt.

Die Einhaltung wird durch die Marktüberwachung kontrolliert, bei Verstößen sind Bußgelder möglich. Abwarten ist also keine gute Strategie – zumal die Umsetzung handfeste Vorteile bringt.

Wer ist vom BFSG betroffen?

Im Website-Bereich betrifft das BFSG vor allem B2C-Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr, also insbesondere:

  • Onlineshops – wer Produkte oder Dienstleistungen online an Verbraucher verkauft
  • Buchungs- und Terminsysteme – Online-Terminvereinbarung, Reservierungen, Buchungsstrecken
  • Digitale Vertragsanbahnung – Funktionen, über die Verbraucher online Verträge anbahnen oder abschließen

Wichtige Ausnahme: Kleinstunternehmen sind bei Dienstleistungen vom BFSG ausgenommen. Als Kleinstunternehmen gilt, wer weniger als 10 Mitarbeiter beschäftigt und höchstens 2 Millionen Euro Jahresumsatz erzielt – beide Kriterien müssen zusammen erfüllt sein. Aber auch wer ausgenommen ist, profitiert von Barrierefreiheit: Die Zielgruppe wächst, und die Vorteile für Usability und Sichtbarkeit gelten unabhängig von jeder Pflicht.

WCAG 2.2 kurz erklärt

Die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.2 sind der international anerkannte Standard für barrierefreie Webinhalte und über die EN 301 549 der Maßstab für die BFSG-Umsetzung. Sie bauen auf vier Prinzipien auf:

  • Wahrnehmbar: Inhalte müssen für alle Sinne zugänglich sein – etwa durch Alternativtexte für Bilder und ausreichende Farbkontraste.
  • Bedienbar: Alle Funktionen müssen ohne Maus, also vollständig per Tastatur nutzbar sein – mit sichtbaren Fokus-Zuständen.
  • Verständlich: Texte, Navigation und Formulare müssen nachvollziehbar sein – mit klarer Sprache und hilfreichen Fehlermeldungen.
  • Robust: Der Code muss so sauber sein, dass ihn assistive Technologien wie Screenreader zuverlässig interpretieren können.

Hinter diesen Prinzipien stehen konkrete, prüfbare Kriterien – vom Mindestkontrast 4,5:1 für Text bis zur korrekten Auszeichnung von Formularfeldern. Daran arbeiten wir uns bei Audit und Umsetzung systematisch entlang.

Was wir konkret für Sie tun

Barrierefreiheit ist kein Plugin, sondern Handwerk im Code, im Design und in den Inhalten. Unsere Leistungen:

  • Barrierefreiheits-Check / Audit: Wir prüfen Ihre Website systematisch gegen die WCAG-2.2-Kriterien – mit Prüfwerkzeugen und manuell per Tastatur und Screenreader. Sie erhalten eine verständliche Übersicht der Baustellen.
  • Kontraste: Texte erreichen den Mindestkontrast von 4,5:1 – ohne dass Ihr Corporate Design verloren geht.
  • Alt-Texte: Bilder erhalten aussagekräftige Alternativtexte, dekorative Grafiken werden korrekt ausgezeichnet.
  • Tastaturbedienbarkeit: Navigation, Menüs und Formulare werden vollständig per Tastatur bedienbar – mit sichtbaren Fokus-Zuständen und Skip-Links direkt zum Inhalt.
  • Verständliche Formulare: korrekte Beschriftungen, erkennbare Pflichtfelder, Fehlermeldungen, die konkret sagen, was zu korrigieren ist.
  • Saubere Überschriften-Struktur: eine korrekte Hierarchie und semantisches HTML, das Screenreader zuverlässig vorlesen.
  • Erklärung zur Barrierefreiheit: Wir bauen die geforderte Erklärung technisch in Ihre Website ein.
  • Barrierefreier Neubau: Wenn Nachbessern nicht mehr wirtschaftlich ist, bauen wir Ihre Website neu – barrierefrei von der ersten Zeile an.

Ihr Nutzen: mehr als Pflichterfüllung

Wer Barrierefreiheit nur als Vorgabe sieht, verschenkt Potenzial:

  • Größere Zielgruppe: Menschen mit Behinderung und die wachsende Gruppe älterer Nutzer können Ihr Angebot ohne Hürden nutzen.
  • Bessere Usability für alle: Klare Kontraste, verständliche Formulare und saubere Struktur helfen jedem Besucher.
  • SEO-Vorteile: Vieles, was Barrierefreiheit verlangt – saubere Überschriften-Struktur, Alt-Texte, semantisches HTML – ist zugleich gute Suchmaschinenoptimierung.

Barrierefreiheit und KI

KI-gestützte Prüfwerkzeuge sind beim Audit eine echte Hilfe: Sie finden fehlende Alt-Texte, Kontrastprobleme oder fehlerhafte Auszeichnungen schneller, als es manuell möglich wäre. Wir nutzen sie gezielt – als Werkzeug, nicht als Ersatz. Ob eine Seite wirklich per Tastatur bedienbar oder ein Alt-Text sinnvoll formuliert ist, kann nur ein Mensch beurteilen, der die Seite tatsächlich benutzt.

Ein ehrliches Wort zu sogenannten Overlay-Tools, die eine Website per eingebundenem Skript „automatisch barrierefrei“ machen sollen: Ein Overlay repariert weder fehlerhafte HTML-Struktur noch unbedienbare Formulare oder fehlende Tastaturnavigation. Eine Website wird durch ein Overlay-Tool allein nicht BFSG-konform. Echte Barrierefreiheit entsteht im Quellcode, im Design und in den Inhalten – genau dort setzen wir an.

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Häufige Fragen

  • Reicht ein Overlay-Tool für die BFSG-Konformität?

    Nein. Overlay-Tools legen ein Widget über die Website, ändern aber nichts an deren Substanz: Fehlerhafte Struktur, unbedienbare Formulare oder fehlende Tastaturnavigation bleiben bestehen. Die WCAG-2.2-Anforderungen müssen im Code, Design und Inhalt selbst umgesetzt werden.

  • Ist Ihre Leistung eine Rechtsberatung?

    Nein – wie bei unserer DSGVO-Umsetzung bieten wir die technische und gestalterische Umsetzung, keine Rechtsberatung. Ob und in welchem Umfang das BFSG auf Ihr Unternehmen anwendbar ist, klären Sie im Zweifel mit einem Anwalt. Wir setzen die Anforderungen dann fachgerecht auf Ihrer Website um.

  • Was kostet eine barrierefreie Website?

    Das hängt vom Umfang ab: Eine kleine Website ist schneller angepasst als ein Onlineshop mit vielen Formularen und Buchungsstrecken. Nach dem Kurzcheck nennen wir Ihnen im kostenlosen Erstgespräch einen transparenten Preis für Ihren konkreten Fall.

  • Betrifft das BFSG auch Kleinstunternehmen?

    Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitern und höchstens 2 Millionen Euro Jahresumsatz sind bei Dienstleistungen ausgenommen. Barrierefreiheit lohnt sich trotzdem: mehr erreichbare Nutzer, bessere Bedienbarkeit für alle und SEO-Vorteile durch die saubere Struktur.

  • Muss meine Website komplett neu gebaut werden?

    Nicht zwingend. Kontraste, Alt-Texte, Fokus-Zustände oder Formular-Beschriftungen lassen sich oft nachrüsten. Bei technisch veralteten Seiten kann ein barrierefreier Neubau die gründlichere Lösung sein – was sinnvoll ist, zeigt der Barrierefreiheits-Check.

nc newmedia macht Ihre Website barrierefrei

Seit über 20 Jahren entwickeln und betreuen wir Websites von unserem Sitz in Ilmenau in Thüringen aus – deutschlandweit und digital, mit einem festen Ansprechpartner. Barrierefreiheit ist für uns kein Sonderthema, sondern Teil von gutem Webdesign: sauber im Code, durchdacht im Design, verständlich im Inhalt.

Wenn Sie wissen wollen, wo Ihre Website steht und was für die BFSG-Umsetzung zu tun ist, starten Sie mit dem kostenlosen Kurzcheck. Sie bekommen eine ehrliche Einschätzung – und entscheiden dann in Ruhe, wie es weitergeht.

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